Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit Abschluss einer verbindlichen Buchung wird zwischen den Eigentümern (nachstehend Vermieter) der gebuchten Ferienwohnung und dem Gast (nachstehend Mieter) ein befristeter Mietvertrag zu den folgenden Bedingungen abgeschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen den Parteien, d. h. zwischen den Vermietern, Sarah und Stefan Schleicher, Langenweg 7, 33181 Bad Wünnenberg und den Mietern der Ferienwohnung Sintfeldbude, Langenweg 7, 33181 Bad Wünnenberg.
- Alle zwischen den Vermietern und Mietern mit dem Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, der Hausordnung und der schriftlichen Buchungsbestätigung der Vermieter.
- Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Mietvertrages gültige Fassung dieser AGB.
- Abweichende Bedingungen der Mieter werden nicht akzeptieret. Dies gilt auch dann, wenn die Vermieter der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Zustandekommen der Buchung/ Vertragsschluss
- Vereinbarungen, insbesondere Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen, vor, bei oder nach Vertragsschluss, werden erst durch die Bestätigung der Vermieter in Textform verbindlich.
- Ein befristeter Mietvertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) zustande. Die Buchungsbestätigung wird den Mietern in Textform übermittelt.
- Hinsichtlich der Höhe der Miete gelten die aktuell von den Vermietern bestimmten Preise, welche jeweils auf den verschiedenen Buchungsportalen und der Homepage der Vermieter bekanntgegeben sind.
§ 3 Zahlungsbedingungen
- Zahlungsweise: Überweisung an die Vermieter.
- Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung fällig. Für die Vermietung gilt folgende Zahlungsvereinbarung:
- Anzahlung in Höhe von 30 % auf den Gesamtpreis fällig innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung.
- Restzahlung fällig bis 10 Tage vor dem Anreisedatum.
- Alle Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. Zahlungen in Fremdwährung, mit Kreditkarte oder per Scheck sind ausgeschlossen.
- Die Kurtaxe wird vor Ort in bar abgerechnet.
§ 4 Rücktrittsrechte
- Tritt der Mieter vor Mietbeginn zurück, wird von den Vermietern eine Entschädigung zu folgenden Konditionen geltend gemacht:
- Kostenfreie Stornierung bis 60 Tage und mehr vor Mietbeginn.
- Bei Stornierungen bis 28 Tage vor Anreise werden 30 % des Mietpreises fällig.
- Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Anreise werden 80 % des Mietpreises fällig.
- Bei Stornierungen bis 1 Tag vor der Anreise werden 90 % des Mietpreises fällig.
- Bei Stornierungen am Anreisetag werden 100 % des Mietpreises fällig.
- Bei einer Stornierung aufgrund eines Beherbergungsverbotes wird der vollständige Mietpreis erstattet.
- Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so können sowohl die Vermieter als auch die Mieter den Vertrag kündigen.
- Das anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragliche Überlassung des Ferienobjekts oder die unmittelbare Umgebung des Ferienobjekts (z. B. Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen, Naturkatastrophen etc.) im Sinne einer Gefährdung, Erschwerung oder Aufenthaltsbeeinträchtigung auswirken.
- Anreisehindernisse der Mieter, die nicht in unmittelbar örtlichem oder sachlichem Zusammenhang mit dem Ferienobjekt stehen und Umstände, die in die Risikosphäre der Mieter fallen, rechtfertigen keine Kündigung des Vertrages durch die Mieter.
§ 5 Regelungen für den Aufenthalt/ Sorgfaltspflichten
- Die Ferienwohnung wird komplett ausgestattet vermietet (ohne Lebensmittel). Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter den Vermietern anzuzeigen und zu ersetzen.
- Die gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten.
- Das Rauchen in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt.
- Die Anreise ist frühestens ab 16 Uhr am Anreisetag möglich.
- Die Mieter sind verpflichtet, Beanstandungen bei Anreise, oder während der Mietzeit eingetretene Schäden unverzüglich an die Vermieter zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
- Verlieren die Mieter einen oder mehrere Schlüssel zur Ferienwohnung, ist den Vermietern der Verlust unverzüglich anzuzeigen. Die Mieter tragen die Kosten für die Ersatzbeschaffung der verlustigen Schlüssel. Ist aus Sicherheitsgründen ein Austausch eines Türschlosses oder die Erneuerung des Schließsystems erforderlich, so tragen die Mieter die dadurch entstehenden Kosten.
- Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Ferienwohnung geräumt und besenrein zu verlassen. Die benutzte Bettwäsche ist am Abreisetag von den Betten abzuziehen und gesammelt auf dem Flur im Erdgeschoss abzulegen. Hausmüll ist in den dafür vorgesehenen Mülltonnen auf dem Hausgrundstück zu entsorgen. Hierbei gilt es strikt, die Mülltrennung zu beachten.
- Die Ferienwohnung muss am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr geräumt sein.
§ 6 Haftung
- Die Mieter haften für Schäden des Mietobjekts (inkl. Außenanlagen etc.), des mitvermieteten Mobiliars sowie sonstiger Gegenstände im und am Mietobjekt, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten oder dem vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache entstehen. Ferner haben die Mieter für Schäden einzustehen, die von mit anwesenden Personen, Gästen und Besuchern verursacht wurden.
- Für den Verlust von Wertgegenständen während des Aufenthalts übernimmt der Vermieter keine Haftung.
§ 7 Haustiere
- Grundsätzlich ist das Mitbringen von Hunden in die Ferienwohnung erlaubt. Andere Haustiere sind in der Wohnung nicht erwünscht. Die folgenden Regeln sind einzuhalten:
- Hunde dürfen nicht auf das Bett, die Couch, das Sofa oder andere liege- und Sitzmöglichkeiten in der Unterkunft.
- Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass sein Hund keine Schäden an der Unterkunft oder dem Inventar verursacht.
- Der Hund muss jederzeit beaufsichtigt werden, um Störungen oder Belästigungen zu vermeiden.
- Alle Hinterlassenschaften des Hundes müssen umgehend und ordnungsgemäß vom Mieter entfernt werden.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch den Hund verursacht werden.
- Der Hundebesitzer ist verpflichtet, eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund zu haben und dem Vermieter auf Anfrage den Versicherungsnachweis vorzulegen.
- Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 250 € zu erheben. Diese Pauschale dient zur Abdeckung der zusätzlichen Reinigungskosten, die durch die Anwesenheit des Hundes und die nicht eingehaltenen Regeln entstehen.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Mitnahme von Hunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
- Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass er den Vermieter von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen freistellt, die im Zusammenhang mit der Mitnahme seines Hundes entstehen könnten.
§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Paderborn vereinbart.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Bad Wünnenberg, den 01.08.2025
Sarah und Stefan Schleicher